“Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt.”
Ludwig Wittgenstein
Die Verordnung einer logopädischen Behandlung erfolgt über den behandelnden Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt / Pädaudiologe, Hausarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt).
Bei behandlungsbedürftiger Indikation übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten. Kinder sind immer zuzahlungsfrei.
Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr, ist ein Eigenanteil pro Verordnung (10% der Behandlungskosten) plus 10€ Verordnungsgebühr fällig. Ausgenommen sind Patienten, die durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreit wurden.
Auch als Privatpatient benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Anhand eines Behandlungsvertrages zwischen dem Patienten und der Praxis, wird die Höhe der Vergütung vereinbart. Die privaten Versicherungen und die Beihilfestellen übernehmen die Kosten im Rahmen Ihrer festgelegten Versicherungsleistungen.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung!
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